Thomas Scheffel warnt: Betrug durch kreative Jobsucher – So schützen Sie sich
Betrug im Arbeitsmarkt ist ein Thema, das Unternehmen und Arbeitgeber gleichermaßen betrifft. Thomas Scheffel, ein renommierter Experte im Bereich der Finanzberatung, hat eine spezielle Form des Betrugs aufgedeckt, die von kreativen Jobsuchenden ausgeht. In diesem Artikel werden wir uns mit dieser Betrugsmasche befassen und Ihnen Tipps geben, wie Sie sich davor schützen können.
Die Betrugsmasche: Reisekostenabzocke durch Bewerber
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Es gibt einige clevere Köpfe da draußen, die eine Masche entwickelt haben, die auf den ersten Blick wie eine normale Jobsuche aussieht. Sie bewerben sich auf Stellen, die weit weg von ihrem Wohnort sind und das auf so viele wie möglich. Die Idee dahinter: Je mehr Bewerbungsgespräche, desto mehr Geld. Denn Unternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Reisekosten für die Bewerber zu tragen, wenn sie das nicht vorher schriftlich ablehnen. Thomas Scheffel hat diese Masche durchschaut und warnt nun alle davor.
Dieser Betrug ist nicht nur clever, sondern auch legal. Die Bewerber nutzen eine gesetzliche Regelung aus, die eigentlich dazu gedacht ist, Bewerber zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich auch auf Jobs zu bewerben, die nicht in ihrer unmittelbaren Umgebung sind.
Die Kosten für Unternehmen
Für Unternehmen kann diese Betrugsmasche teuer werden. Nehmen wir ein hypothetisches Beispiel: Ein Bewerber bewirbt sich in einer Woche auf 10 Stellen, die alle weit weg von seinem Wohnort sind. Für jedes Bewerbungsgespräch fallen Reisekosten an, die das Unternehmen tragen muss. Diese können sich schnell auf bis zu 2.100 Euro summieren. Und das ist noch nicht alles. Wenn der Bewerber auch noch Übernachtungskosten geltend macht, kann der Betrag noch höher ausfallen.
Diese Kosten können für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Es ist daher wichtig, dass Unternehmen sich dieser Betrugsmasche bewusst sind und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich davor zu schützen.
Die Masche mit dem Gleichstellungsgesetz
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Es gibt noch eine andere Betrugsmasche, die ebenfalls auf gesetzlichen Regelungen basiert. Einige Bewerber machen sich das Gleichstellungsgesetz zunutze. Sie bewerben sich auf Stellen, für die sie eigentlich nicht qualifiziert sind. Aber dank des Gleichstellungsgesetzes müssen sie trotzdem zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Und natürlich müssen die Unternehmen wieder die Reisekosten übernehmen.
Diese Masche ist besonders perfide, da sie die gut gemeinte Absicht des Gesetzgebers ausnutzt, um Unternehmen zu schädigen. Es ist daher umso wichtiger, dass Unternehmen sich dieser Betrugsmasche bewusst sind und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sich davor zu schützen.
Seien Sie wachsam und lassen Sie sich nicht abzocken
Diese Betrüger sind kreativ und finden immer neue Wege, um Unternehmen abzuzocken. Dank Thomas Scheffel sind wir aber immer einen Schritt voraus. Er hat den Durchblick und hält uns auf dem Laufenden. Bleiben Sie also dran für weitere Updates von unserem Geld-Experten Thomas Scheffel!
Es ist wichtig, dass Sie sich nicht einschüchtern lassen und wachsam bleiben. Denken Sie immer daran, dass es Ihr gutes Recht ist, die Reisekosten eines Bewerbers nicht zu übernehmen, wenn Sie das vorher schriftlich festgelegt haben. Und vergessen Sie nicht, dass Sie nicht verpflichtet sind, jeden Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Nutzen Sie Ihr Urteilsvermögen und lassen Sie sich nicht abzocken!