LLC gründen in den USA als Deutscher – Warum die Steuerfalle droht

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LLC gründen in den USA als Deutscher – Warum die Steuerfalle droht

Stell dir vor: Du gründest in Delaware oder Wyoming eine LLC, zahlst ein paar hundert Dollar Gebühren, und schon bist du im amerikanischen Business-Paradies angekommen. Klingt nach einem krassen Deal, oder? Viele deutsche Unternehmer denken genau so. Die Realität? Eine ziemlich böse Überraschung, die richtig teuer werden kann.

Ehrlich gesagt, die Idee ist verlockend. Die USA stehen für schnelle Gründungen, niedrige Formalitäten und coole Business-Vibes. Aber hier ist der Haken: Das deutsche Finanzamt interessiert sich nicht dafür, was auf deinem amerikanischen Papier steht. Die schauen sich an, wo dein Business wirklich läuft – und wenn das aus deinem Berliner Wohnzimmer oder deinem Münchner Co-Working-Space passiert, dann hast du ein massives Problem.

Der Traum: US-LLC als deutscher Steuerspar-Hack

Die Story geht meistens so: Du hörst von einem Guru auf YouTube oder in einem Online-Kurs, dass du mit einer amerikanischen LLC quasi steuerfrei arbeiten kannst. Die Argumente klingen zunächst logisch:

  • Gründung in wenigen Tagen möglich
  • Niedrige Kosten im Vergleich zu deutschen GmbHs
  • Keine Körperschaftsteuer auf Bundesebene bei Single-Member LLCs
  • Internationale Reputation durch US-Firmierung
  • Zugang zu amerikanischen Zahlungsdienstleistern

Klingt nice, oder? Das Problem: Diese Rechnung geht fast immer nicht auf, wenn du als Deutscher aus Deutschland heraus operierst. Und zwar aus mehreren ziemlich harten Gründen.

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Die brutale Realität: Ort der Geschäftsleitung killt deine Konstruktion

Hier kommt der Punkt, an dem viele komplett auf die Nase fallen: Das deutsche Steuerrecht fragt nicht, wo deine Firma registriert ist. Es fragt, wo sie tatsächlich geleitet wird.

Wenn du morgens in deiner Wohnung in Hamburg aufstehst, deine E-Mails checkst, Entscheidungen triffst, Verträge verhandelst und dein Business steuerst – dann liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland. Punkt. Game over für deine Steuerspar-Fantasie.

Das deutsche Finanzamt schaut nicht auf dein Briefpapier, sondern auf die wirtschaftliche Realität. Wo werden die strategischen Entscheidungen getroffen? Von wo aus wird das operative Geschäft gesteuert? Wo sitzt die Person, die wirklich das Sagen hat?

Und wenn die Antwort „Deutschland“ lautet, dann wird deine US-LLC steuerlich so behandelt, als wäre sie eine deutsche Gesellschaft. Du zahlst dann nicht nur in den USA Steuern (falls dort überhaupt welche anfallen), sondern zusätzlich in Deutschland – und zwar nach deutschem Recht.

Was bedeutet das konkret?

Sobald das Finanzamt feststellt, dass der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland liegt, kann deine LLC hier als unbeschränkt steuerpflichtig eingestuft werden. Das heißt:

  • Körperschaftsteuer in Deutschland (rund 15 Prozent)
  • Gewerbesteuer je nach Gemeinde (durchschnittlich nochmal 14 Prozent)
  • Möglicherweise Solidaritätszuschlag
  • Komplexe Buchführungspflichten nach deutschem Recht

Übrigens: Wenn du denkst, dass das Finanzamt das schon nicht merken wird – vergiss es. Die Zeiten von anonymen Offshore-Konstrukten sind vorbei.

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Der unterschätzte Horror: Hybrid-Effekte und Qualifikationskonflikte

Jetzt wird’s richtig technisch, aber bleib dran – das ist der Punkt, wo die meisten komplett ahnungslos sind.

Eine LLC wird in den USA steuerlich oft als transparente Einheit behandelt. Das bedeutet: Die LLC selbst zahlt keine Steuern, sondern die Gewinne werden direkt beim Gesellschafter besteuert (sogenanntes „pass-through taxation“).

Deutschland sieht das aber möglicherweise ganz anders. Hier kann die LLC als intransparente Kapitalgesellschaft eingeordnet werden – ähnlich wie eine GmbH. Und genau hier entsteht der absolute Albtraum: ein sogenannter Qualifikationskonflikt.

Was passiert bei einem Qualifikationskonflikt?

Stell dir vor:

  • Die USA besteuern dich als Gesellschafter persönlich (weil die LLC transparent ist)
  • Deutschland besteuert die LLC als Kapitalgesellschaft (weil sie hier als intransparent gilt)
  • Wenn du dann Gewinne aus der LLC entnimmst, besteuert Deutschland das nochmal als Gewinnausschüttung

Das Ergebnis? Doppelbesteuerung. Du zahlst in beiden Ländern, ohne dass die Steuern richtig angerechnet werden können. Interessanterweise ist genau das der Punkt, den die meisten „Experten“ in ihren Kursen einfach weglassen.

Hybrid-Effekte entstehen, wenn zwei Länder dieselbe Struktur unterschiedlich einordnen. Das klingt abstrakt, kostet dich aber real Geld – und zwar richtig viel.

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Die Spur, die du hinterlässt: Daten, Konten und Amtshilfe

Vielleicht denkst du jetzt: „Okay, aber woher soll das Finanzamt das denn wissen?“

Krass naiv, ehrlich. Die Welt ist 2025 digital vernetzt, und Finanzämter tauschen Daten aus wie nie zuvor. Hier die Realität:

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Deutschland ist Teil des Common Reporting Standard (CRS). Das bedeutet: Banken und Finanzinstitute weltweit melden Kontodaten von deutschen Steuerresidenten automatisch an die deutschen Behörden. Dein US-Bankkonto? Gemeldet. Deine Zahlungen über Stripe oder PayPal? Nachvollziehbar.

Digitale Spuren überall

  • IP-Adressen bei Vertragsabschlüssen
  • Standortdaten von Zahlungsdienstleistern
  • E-Mail-Verkehr mit Kunden und Lieferanten
  • Rechnungsadressen und Lieferadressen
  • Social-Media-Posts und Website-Impressum

Wenn deine LLC angeblich in Wyoming sitzt, aber alle deine Kunden in Deutschland sind, alle E-Mails von deiner deutschen IP kommen und dein Instagram-Standort „München“ sagt – dann ist das für jede Betriebsprüfung ein gefundenes Fressen.

Betriebsstätten-Risiko

Selbst wenn der Ort der Geschäftsleitung formal woanders wäre (was bei Solo-Gründern aus Deutschland praktisch unmöglich ist), kann durch deine Tätigkeit in Deutschland eine Betriebsstätte entstehen. Und eine Betriebsstätte bedeutet: Steuerpflicht in Deutschland für die Gewinne, die dieser Betriebsstätte zuzurechnen sind.

Der Mythos von der IRS-Vollstreckung in Deutschland

Jetzt mal zu einem Punkt, bei dem viel Angst geschürt wird: Kann die amerikanische Steuerbehörde (IRS) einfach nach Deutschland kommen und hier dein Vermögen pfänden?

Kurze Antwort: Nein, so funktioniert das nicht.

Vollstreckung in Deutschland läuft grundsätzlich über deutsche Behörden und nach deutschem Recht. Es gibt zwar internationale Abkommen zur Amtshilfe bei der Steuerbeitreibung (das sogenannte Multilaterale Übereinkommen über die Amtshilfe in Steuersachen), aber hier ist der entscheidende Punkt:

Die USA haben bei diesem Übereinkommen einen ausdrücklichen Vorbehalt zur Beitreibungshilfe erklärt. Das bedeutet: Die USA helfen anderen Ländern nicht bei der Vollstreckung, und andere Länder müssen den USA nicht bei der Vollstreckung helfen.

Wer also mit Horror-Szenarien arbeitet, in denen der IRS plötzlich vor deiner deutschen Haustür steht, verkauft dir eher Angst als Fakten.

Aber – und das ist wichtig – das reale Risiko liegt woanders: Du kannst gleichzeitig in beiden Systemen Probleme bekommen. Falsche Struktur, falsche Einordnung, fehlende oder falsche Steuererklärungen – und plötzlich hast du Stress mit dem deutschen Finanzamt und mit dem IRS. Und das ist definitiv kein Spaß.

Warum die LLC-Konstruktion meistens ein Eigentor ist

Lass uns das mal zusammenfassen, warum die US-LLC für deutsche Unternehmer in den allermeisten Fällen nach hinten losgeht:

  1. Substanzlosigkeit: Keine echte Geschäftsleitung in den USA, keine Mitarbeiter dort, kein Büro – nur ein Briefkasten
  2. Ort der Geschäftsleitung: Faktische Steuerung aus Deutschland führt zu deutscher Steuerpflicht
  3. Qualifikationskonflikte: Unterschiedliche steuerliche Einordnung in USA und Deutschland führt zu Doppelbelastung
  4. Transparenz: Automatischer Datenaustausch macht Verschleierung praktisch unmöglich
  5. Rechtsunsicherheit: Komplexe Fragen zu DBA-Anwendung, Hinzurechnungsbesteuerung und mehr
  6. Kosten: Anwälte, Steuerberater in zwei Ländern, Compliance-Aufwand – das wird schnell richtig teuer

Ehrlich gesagt: Wer das Ganze nur macht, um in Deutschland Steuern zu sparen, baut ein Kartenhaus, das bei der ersten Betriebsprüfung zusammenfällt.

Die bessere Alternative: Substanz in Europa aufbauen

Wenn du wirklich international skalieren willst und dabei steuerlich optimiert aufstellen möchtest, gibt es deutlich sauberere Wege. Der Schlüssel liegt in einem Wort: Substanz.

Was bedeutet Substanz?

  • Echte Geschäftsleitung vor Ort (nicht aus Deutschland ferngesteuert)
  • Qualifizierte Mitarbeiter oder Geschäftsführer im Zielland
  • Büroräume oder zumindest nachweisbare operative Präsenz
  • Echte Geschäftsbeziehungen und Wertschöpfung vor Ort
  • Bankkonten, Verträge und Dokumentation, die einer Prüfung standhalten

Innerhalb der EU hast du dabei massive Vorteile gegenüber einem US-Setup:

Vorteile einer EU-Struktur

  • Rechtssicherheit: Klare Regeln durch EU-Recht und harmonisierte Standards
  • Niederlassungsfreiheit: Du darfst als EU-Bürger überall in der EU Gesellschaften gründen
  • Banking: Einfacherer Zugang zu europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Klare Regelungen zwischen EU-Staaten
  • Mutter-Tochter-Richtlinie: Steuerfreie Gewinnausschüttungen innerhalb der EU möglich
  • Keine Sprachbarriere: In vielen EU-Ländern kommst du mit Englisch oder Deutsch weiter

Ungarn als konkretes Beispiel

Interessanterweise ist Ungarn für viele Unternehmer eine attraktive Option geworden. Warum?

  • 9 Prozent Körperschaftsteuer – die niedrigste in der gesamten EU
  • Stabile Rechtsordnung innerhalb der EU
  • Moderne digitale Verwaltung
  • Gute Infrastruktur für Banking und Business
  • Geografisch zentral in Europa gelegen

Der entscheidende Unterschied zu einer Briefkasten-LLC in Wyoming: Wenn du in Ungarn eine Gesellschaft mit echter Substanz aufbaust – also mit lokaler Geschäftsleitung, echten Geschäftsaktivitäten und nachweisbarer Präsenz – dann hält das auch einer deutschen Betriebsprüfung stand.

Eine ungarische Gesellschaft mit realer Präsenz ist steuerlich und rechtlich stabiler als eine US-LLC, die nur als Steuerspar-Idee aus Deutschland gesteuert wird.

Was du bei einer EU-Struktur beachten musst

Aber Achtung: Auch hier gilt – keine Abkürzungen. Wenn du eine ungarische, zypriotische oder maltesische Gesellschaft gründest, aber weiterhin alles aus Deutschland steuerst, hast du genau dasselbe Problem wie mit der US-LLC.

Du brauchst:

  • Einen lokalen Geschäftsführer mit echten Entscheidungsbefugnissen
  • Dokumentierte Geschäftsprozesse vor Ort
  • Saubere Verrechnungspreise, wenn du mit deiner deutschen Gesellschaft Geschäfte machst
  • Eine Struktur, die auch bei Tageslicht funktioniert

Verrechnungspreise: Der oft vergessene Stolperstein

Wenn du eine ausländische Gesellschaft hast und diese mit deiner deutschen Tätigkeit oder Gesellschaft Geschäfte macht, kommen Verrechnungspreise ins Spiel. Das deutsche Finanzamt prüft sehr genau, ob die Preise zwischen verbundenen Unternehmen dem entsprechen, was auch fremde Dritte vereinbart hätten (sogenannter „Fremdvergleichsgrundsatz“).

Wenn deine deutsche Tätigkeit alle wichtigen Leistungen erbringt, aber die Gewinne künstlich in die ausländische Gesellschaft verschoben werden, ist das ein klarer Fall von Gewinnverlagerung – und das Finanzamt wird die Verrechnungspreise korrigieren.

Wann macht eine internationale Struktur überhaupt Sinn?

Nicht jeder braucht eine internationale Holding-Struktur. Ehrlich gesagt, für viele kleinere Businesses ist der Aufwand größer als der Nutzen. Eine internationale Struktur macht vor allem dann Sinn, wenn:

  • Du tatsächlich international operierst (echte Kunden, Partner, Mitarbeiter in mehreren Ländern)
  • Dein Umsatz und Gewinn groß genug sind, dass sich der Compliance-Aufwand lohnt
  • Du bereit bist, echte Substanz aufzubauen (nicht nur Papier-Konstrukte)
  • Du langfristig planst und nicht nur schnell Steuern sparen willst
  • Du professionelle Beratung in Anspruch nimmst

Wenn du gerade erst startest oder nur ein kleines Online-Business hast, ist eine deutsche Gesellschaft oft die ehrlichere und am Ende günstigere Lösung.

Der richtige Partner für saubere Strukturen

Wenn du dich ernsthaft mit internationalen Strukturen beschäftigst, brauchst du jemanden, der das Thema wirklich draufhat. Keine YouTube-Gurus, keine Halbwissen-Berater, sondern echte Expertise.

Für den Aufbau von substanzhaltigen Strukturen in Ungarn ist Norbert Péter von HUNCONSULT der absolute Top-Ansprechpartner im deutschsprachigen Raum. Kein Witz – es gibt in Deutschland niemanden, der das Thema besser

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