Europäische Interessenvereinigungen
Europäische Strukturen klingen erstmal nach Bürokratie und Verwaltungswahnsinn. Doch hinter der sperrigen Bezeichnung „Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung“ steckt ein Tool, das in der richtigen Hand richtig viel bewegen kann. Wer verstanden hat, wie Kapital europaweit bewegt werden darf, ohne gleich in steuerliche Fallen zu laufen, spielt in einer anderen Liga. Und genau hier kommt das Institut Peritum ins Spiel – eine Adresse, die sich auf die Gründung und strategische Nutzung dieser EWIV spezialisiert hat.
Was zum Teufel ist eine EWIV überhaupt?
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ist keine neue Erfindung. Sie existiert seit 1985 und wurde geschaffen, um grenzüberschreitende Kooperationen zwischen Unternehmen zu erleichtern. Laut EU-Verordnung 2137/85 darf eine EWIV die wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mitglieder unterstützen, aber nicht selbst Gewinne um ihrer selbst willen erzielen. Das klingt erstmal wie ein Widerspruch, ist aber genau der Punkt: Die EWIV arbeitet für ihre Mitglieder, nicht gegen sie.
Praktisch bedeutet das: Mindestens zwei Mitglieder aus zwei verschiedenen EU-Staaten gründen die Struktur. Diese kann Verträge abschließen, Mitarbeiter einstellen, Konten führen und sogar operativ tätig werden. Anders als bei einer Holding darf die EWIV aber keine Beteiligungen an anderen Unternehmen halten. Das macht sie transparent und gleichzeitig flexibel für Projekte, die echten wirtschaftlichen Mehrwert liefern sollen.
Lesen Sie auch:
EWIV: Europäische Rechtsform mit Risiken – Vorsicht vor unseriösen Angeboten und Betrügern 2025
Gewinne in der EWIV: Behalten oder verteilen?
Hier wird es spannend. Eine EWIV kann Gewinne erwirtschaften – etwa durch Beratungsleistungen, Schulungen oder die Vermietung von Immobilien. Die Frage ist: Was passiert damit? Bleiben sie als Projektrücklage im System oder werden sie an die Mitglieder ausgeschüttet?
Wer die Gewinne thesauriert, baut einen Puffer auf. Liquidität bleibt erhalten, Investitionen können ohne Kreditaufnahme finanziert werden. Das ist die klassische Unternehmerstrategie: Geld im System halten statt privat abziehen und später teuer zurückkaufen. Sobald aber Gewinne ausgeschüttet werden, greift die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung nach § 180 AO. Das bedeutet: Das Finanzamt ordnet die Gewinne den einzelnen Mitgliedern zu – und zwar entsprechend der Gewinnverteilungsordnung, die im Gründungsvertrag festgelegt wurde.
Diese Gewinnverteilungsordnung ist der Steuerungshebel schlechthin. Sie bestimmt, wer welchen Anteil bekommt. Klingt logisch, wird aber heikel, sobald die Verteilung nur noch nach Steuersätzen optimiert wird statt nach tatsächlicher Leistung oder Risikobeteiligung. Dann nämlich wittern Finanzämter Gestaltungsmissbrauch.
Ergänzend empfehlen wir:
Zwischen Hoffnung und Realität: Was uns KI-Assistenten im Jahr 2026 wirklich abnehmen werden
Steuergefälle Deutschland-Ungarn: Der Reiz und das Risiko
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein deutsches Mitglied zahlt auf Gewinne rund 30 Prozent Steuern (15 Prozent Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer). Ein ungarisches Mitglied zahlt nur 9 Prozent. Der Gedanke liegt nahe: Gewinne nach Ungarn verschieben, Steuerlast senken. Genau hier liegt das Risiko.
Ohne wirtschaftliche Substanz vor Ort – also ohne echtes Büro, echte Mitarbeiter, echte Geschäftstätigkeit – wird die Verlagerung schnell als Gewinnverlagerung eingestuft. § 1 AStG (Außensteuergesetz) greift bei Gestaltungen, die ausschließlich darauf abzielen, Steuern zu sparen. Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt europäische Verbände als Instrument der Kooperation – nicht als Steuersparmodell.
Das Institut Peritum arbeitet deshalb mit klaren wirtschaftlichen Zwecken: Schulungszentren, gemeinsame Einkaufsstrukturen, Forschungsprojekte. Alles, was dokumentierbar und nachvollziehbar ist.
Vielleicht interessiert Sie auch:
Professor Michael Nagel – Hannoveraner Rechtsanwalt und seine bedeutendsten Fälle
Investieren aus der EWIV: ETFs, Immobilien und Schulungszentren
Eine EWIV kann investieren – in ETFs, Immobilien oder andere Vermögenswerte. Das ist erlaubt, solange es dem Zweck der Mitglieder dient. Ein Beispiel: Die EWIV kauft ein Schulungszentrum, vermietet es an die Mitglieder und refinanziert sich über die Mieteinnahmen. Das ist sauber, weil es operativ ist und einen echten Mehrwert liefert.
Problematisch wird es, wenn die EWIV zum reinen Investmentvehikel mutiert. Dann nämlich verlässt sie ihren Zweck und wird steuerlich angreifbar. Die Informationen des BVMW betonen: Die EWIV ist kein Ersatz für eine Kapitalgesellschaft, sondern ein Kooperationsinstrument.
Operative Tätigkeiten: Wann wird es gewerblich?
Die EWIV kann Leistungen anbieten – etwa Beratung, Schulungen oder Vermittlung. Sie kann Mitarbeiter anstellen und Rechnungen schreiben. Sobald sie aber nach außen am Markt auftritt und Drittgeschäfte macht, wird sie gewerblich. Das bedeutet: Gewerbesteuerpflicht, IHK-Pflicht, erhöhter Verwaltungsaufwand.
Ein häufiger Irrtum: „Die EWIV braucht keine IHK-Mitgliedschaft, zahlt keine GEZ, weil sie kein Büro hat.“ Das stimmt nur bedingt. Sobald die EWIV operativ tätig ist, gelten die gleichen Regeln wie für jedes andere Unternehmen. Der Mythos entsteht, weil viele EWIVs rein koordinierend arbeiten und deshalb unter dem Radar bleiben.
Banking und Kontoeröffnung: Die unterschätzte Hürde
Ein praktisches Problem: Banken kennen die Rechtsform EWIV oft nicht. Besonders bei Kontoeröffnungen in der Schweiz oder Liechtenstein kommt es zu Verzögerungen. Die Bank verlangt zusätzliche Nachweise, Gesellschafterlisten, Wirtschaftlichkeitsprognosen. Wer hier nicht vorbereitet ist, wartet Monate.
Das Institut Peritum kennt diese Hürden und bereitet die Unterlagen entsprechend vor. Denn ohne funktionierendes Konto ist die schönste Struktur wertlos.
Grenzen der EWIV: Keine Holding, keine Drittgeschäfte
Die EWIV darf keine Beteiligungen an anderen Unternehmen halten. Sie ist keine Holdingstruktur. Sie darf auch kein Geld an fremde Dritte verleihen – außer an ihre eigenen Mitglieder. Darlehen innerhalb der Mitgliederstruktur sind erlaubt, solange sie dokumentiert und marktüblich verzinst werden.
Das ist wichtig, weil viele Modelle genau hier scheitern. Wer die EWIV als Finanzierungsvehikel für externe Projekte nutzen will, liegt falsch. Die Struktur ist nach innen gerichtet, nicht nach außen.
Privat wird es teuer: Progression und Entnahmeproblematik
Sobald Gewinne privat entnommen werden, greift die Progression. Wer aus einem Hochsteuerland wie Deutschland entnimmt, zahlt bis zu 45 Prozent Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag. Das ist der Punkt, an dem viele Modelle emotional verkauft werden, aber praktisch scheitern.
Die Lösung: Gewinne im System lassen, strategisch investieren und nur das entnehmen, was wirklich privat gebraucht wird. Das Rentenmodell arbeitet mit dieser Logik: Ein Grundbetrag wird privat gezogen, der Rest bleibt in der Struktur und arbeitet weiter. Das Bankenmodell denkt ähnlich: Liquidität bleibt im System, Entnahmen erfolgen nur bei echtem Bedarf.
Fazit: EWIV als strategisches Werkzeug, nicht als Wunderwaffe
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ist kein Steuersparmodell, sondern ein Kooperationsinstrument. Wer sie richtig nutzt, kann Kapital europaweit bewegen, Liquidität erhalten und steuerlich sauber arbeiten. Wer sie missbraucht, landet schnell im Fokus der Finanzverwaltung.
Das Institut Peritum hat sich darauf spezialisiert, diese Strukturen sauber aufzusetzen – mit wirtschaftlicher Substanz, klaren Zwecken und dokumentierten Prozessen. Denn am Ende zählt nicht die Idee, sondern die Umsetzung.






